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Allgemeine Mietvertrags Bestimmungen

für Party- und Festzelte 

Eigentum:

Das an den Kunden abgegebene Mietmaterial bleibt unser Eigentum,

es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden.

Die Party- und Festzelte werden nur durch uns aufgebaut und abgebaut

( im Mietpreis inbegriffen )

Es dürfen keine Nägel, Heftklammern usw in unser Inventar

( Stühle, Tische, Bars usw ) geschlagen werden.

Versicherung:

Unsere Zelte sind gegen Feuer- und Elementarschäden versichert.

Nicht versichert sind:

- Schaden durch Vandalismus, Aufruhr

- Drittpersonen Eigentum

- Wirtschafts Inventar Bühnenrequisiten, Installationen jeder Art,

die nicht von uns ausgeführt wurden.

Der Abschluss einer Haftpflicht- und Diebstahlversicherung zur Deckung

von Schäden, die während der Benutzungs Zeit entsteht, ist Sache des Mieters.

Konditionen

Die Mietpreise der Party- und Festzelte pro Tag verstehen sich so, das der Aufbau

und der Abbau innerhalb eines Tages zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr sein muss

 

Verängerung der Tagespauschale - 21.00 Uhr

 

Nur für Faltzelte:

3 x 3    Meter pro Zelt Fr. 30.--

3 x 4.5 Meter pro Zelt Fr. 40.--

3 x  6   Meter pro Zelt Fr. 50.--

 

Ab 21.00 Uhr gelten die 2 Tages Preise

 

Der Fahrweg wird immer x 4 gerechnet, Pro Km. Fahrweg werden Fr. 1.80 verrechnet.

Das sämtliches Material an Zelten, wird nur unter Aufsicht von uns auf sowie abgebaut.

Pro Monteur wird für jede angefangene Stunde inklusive  Fahrweg, Fr. 45.-- verrechnet.

Im Umkreis von 2 Kilometer ab Wetzikon ZH ist die Lieferung Fr. 30.--


Expresslieferungen inner 24 Stunden

Express Aufträge werden mit 50 Prozent Zuschlag verrechnet

Mindestbestellung

Für Lieferungen Fr. 150.--

Geschirrvermietung

Bestelltes Geschirr wird komplett verrechnet, da alles Geschirr das unsere Halle verlässt

aus Hygienischen gründen wieder frisch gewaschen wird.

Das auf und abbauen des Materials sowie das Umbauen einer Wohnung werden zusätzlich berechnet.

Depotgebür bei Abholung 

Bei Abholung von Zubehör wird eine Kaution gestellt von

mindestens Fr. 500.-- je nach Artikel.

Rückgabe von Gastrogeräten

Gastrogeräte müssen gereinigt zurückgegeben werden,

Gegen Aufpreis ist es möglich die Gastrogeräte schmutzig zurückzugeben,

Die Oele und Fette werden dann durch uns Umweltgerecht Entsorgt

und die Geräte wieder sauber gereinigt für unsere nächsten Kunden..

Zufahrt zum Festplatz 

Der Mieter gewährt die Zufahrt zum Festplatz, ist dies nicht möglich, wird die Anlieferung und Abholung zwischen Fahrzeug und Festplatz zusätzlich verrechnet.

WC Anlagen Vermietung 

Folgende Dienstleistung ist im Preis enthalten:

- Anlieferung, Aufstellung und Abholung

- Bestückung mit ausreichendem Toilettenpapier

- Auffüllung der geruchsbindenden Tankflüssigkeit

- Leerung des Abwassertanks nach den Veranstaltungstagen

- Haftungsbefreiung bei Beschädigung oder Diebstahl der Toiletteneinheiten durch Dritte

Mietpreis


Offerten Gültigkeit beträgt 30 Tage ab Ausstellung

50% des Betrages müssen bei Auftrags Abschluss oder bis 60 Tage vor Aufbau Datum und die restlichen 50% bei Zelt Übergabe bezahlt werden.

Die Anzahlung kann auf unser Konto erfolgen oder in Bar.

Es werden keine Checks entgegengenommen. 

Bei Zelten bis 8 Meter Länge:

Bei 3 Tagen und mehr, werden Fr. 100.-- pro jeden weiteren Tag verrechnet. 

Bei Zelten ab 9 Meter Länge:

Bei 3 Tagen und mehr, werden Fr. 200.-- pro jeden weiteren Tag verrechnet.

Annulation

Annulation vom Vertrag Beim Rücktritt eines Vertrages werden folgende Anteile verrechnet: 

Bis 7 Tage vor Aufstellungsdatum; 30 % der Vermietungskosten

Unter 7 Tage vor Aufstellungsdatum; 100 % der Vermietungskosten 

Der Mieter anerkennt ausdrücklich, dass alle Zelte sowie auch alles Zubehör

wie Theken, Beleuchtung, usw. 

Eigentum der Rutz Allround- Service Party- Festzeltvermietung ist.

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